bfz.de Berater/in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§132g SGB V)
Berater/in der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase (§132g SGB V)
Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz hat der Gesetzgeber die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase eingeführt. Zugelassene vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung haben die Möglichkeit, das Beratungsangebot entsprechend der kollektiven Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen abzurechnen.
Zielgruppen
- Fachkräfte
Voraussetzungen
Sie besitzen eine abgeschlossene Ausbildung/abgeschlossenes Studium in einem folgender Berufe:
- Pflegefachkräfte
- Heilerziehungspfleger
- Heilpädagogen, Erzieher
- Ärzte
- Sozial-und Geisteswissenschaftler
- Erziehungswissenschaftler, Psychologen, Theologen, Sozialarbeiter
Kursinhalte
- Einführung in die "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase"
- Medizinisch-pflegerische Sachverhalte
- Ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
- Kommunikation in Beratungsgesprächen
- Implementierung und Umsetzung in der Praxis
- Simulation in Kleingruppen
- Dokumentation und Vernetzung
Diese Fähigkeiten erwerben Sie
Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuelles Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerlichen Versorgung für die letzte Lebensphase. Einrichtungen, welche die Leistung erbringen und abrechnen möchten, müssen hierfür über spezifisch geschulte Berater*innen verfügen. Mit dieser Weiterbildung qualifizieren Sie Ihre Pflegefachkräfte zu entsprechenden Berater*innen gemäß den Vorgaben nach § 132g SGB V.
Termine und Kontakt
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Ansprechpartner*in
Cornelia Janni-Schmid
E-Mail cornelia.janni-schmid@bfz.de