bfz.de Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen inkl. Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Assistenzkraft in Kindertageseinrichtungen inkl. Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson
Der Bedarf an qualifiziertem Fachpersonal im Bereich Kinderbetreuung ist hoch. Sie erlangen während dieser Qualifizierung Einblicke in die Tätigkeitsanforderungen einer Assistenzkraft in KITAs. Wir bieten Ihnen fachpraktische Übungen und den Erwerb von theoretischem Fachwissen in der Arbeit mit Kindern an.
Unser Anspruch ist es, Sie sowohl auf die Prüfung vorzubereiten, als auch die berufliche Praxis umfassend zu vermitteln. Mit einem mehrwöchigen Praktikum in einer Kindertageseinrichtung können Sie Ihr Gelerntes anwenden und Erfahrungen sammeln.
Zielgruppen
- Menschen mit Berufsabschluss
- Arbeitssuchende
- Berufsrückkehrer*innen
- Menschen ohne Berufsabschluss
Voraussetzungen
- Ein hohes Maß an sozialem Engagement
- Ein polizeilich einwandfreies Führungszeugnis und Gesundheitszeugnis
- Sprachniveau B2 oder einen deutschen Schulabschluss
- Für die erfolgreiche Teilnahme ist nach Abschluss des ersten Bausteins "Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson" die Bescheinigung über das Vorliegen der Voraussetzungen zur Pflegeerlaubnis §43 SGB VIII durch das zuständige Jugendamt einzuholen.
Förderungsmöglichkeiten
- Agentur für Arbeit
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Berufsgenossenschaften
- Bildungsgutschein (BGS)
- Jobcenter
- Knappschaft-Bahn-See
- Qualifizierungschancengesetz
- Renten- und Unfallversicherungsträger
- Selbstzahler - individuelle Fördermöglichkeiten
- Transfergesellschaften
Kursinhalte
KITA-Assistenzkräfte unterstützen das pädagogische Team in Kindertageseinrichtungen zu allen Zeiten im Tagesablauf, also bei der pädagogischen Arbeit mit Kindern und der Organisation des KITA-Alltags. Als Kindertagespflegeperson dürfen Sie nach Erhalt der Pflegeerlaubnis bis zu fünf Kinder betreuen.
Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson (160 UE)
gem. Vorgaben des Bundesverbands für Kindertagespflege
- Alles rund um die Kindertagespflege
- Rechtliche Grundlagen der Kindertagespflege
- Erziehungspartnerschaft
- Entwicklungspsychologische Grundlagen
- Kindliche Ernährung
- Bildungsauftrag in der Kindertagespflege
- Kinder und Medien
- Säuglingspflege und Kindergesundheit
Erste-Hilfe bei Kindernotfällen (10 UE)
EDV und Digitales Arbeiten (40UE)
- Umgang mit MS Office Word, Excel, Powerpoint, Outlook
- Informationssuche im Internet
- Umgang mit virtuellen Lernsystemen (MS Teams, adobe connect ect. )
- Ordnerstruktur, Ablagefunktionen
Ergänzende berufsrelevante Inhalte (80 UE)
- Sicherheit und Unfallschutz am Arbeitsplatz
- Gesprächsführung
- Teamarbeit
- Motivationsstärkende Strategien
- Umgang mit Stress und Konflikten
- Dokumentation
- Lernmethoden – Lernen lernen
- Planung und Vorbereitung der betrieblichen Lernphasen
Qualifizierung zur Assistenzkraft (40 UE - Präsenz/ Digital)
gem. Vorgaben des Bayerischen Staatinstituts für Frühpädagogik (IFP), durchgeführt von ausgebildeten Multiplikator*innen
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Reflexion der pädagogischen Haltung
- Die kindliche Entwicklung verstehen
- Bildungsprozesse im Alltag begleiten
Praktikum (160 Std. - optional um 40 bis 80 Stunden erweiterbar - erkundigen Sie sich einfach beim jeweiligen Standort)
Das Praktikum findet in einer Kindertageseinrichtung in Teilzeit statt. Es bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Wissen praxisorientiert zu vertiefen und die Chance auf eine langfristige Beschäftigung in der Einrichtung zu erhöhen.
Diese Fähigkeiten erwerben Sie
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie jeweils ein Zertifikat, das Sie zu einer Tätigkeit als Assistenzkraft in einer Kindertageseinrichtung und zu einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson berechtigt.
Im Falle einer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson muss die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII durch das Jugendamt vorliegen.
Nach Erhalt der Pflegeerlaubnis, dürfen Sie als Kindertagespflegeperson bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder in einer Großtagespflege betreuen. Außerdem haben Sie mit der Zusatzqualifizierung zur KITA-Assistenz die Möglichkeit, in einer entsprechenden Einrichtung in Festanstellung zu arbeiten.
Hinweis zu unseren Lernmethoden
Hybrid
Der Unterricht findet in Präsenz an einem Standort statt. Sie werden über ein Videokonferenzsystem mit weiteren Kursteilnehmenden und Dozierenden, die an anderen bfz-Standorten sitzen, visuell und akustisch zusammengeschalten. Bei einer solchen hybriden standortübergreifenden Maßnahme (hsM) kann somit trotz örtlicher Distanz ein gemeinsames Lernen mit dem*der gleichen Trainer*in stattfinden. Sie erleben eine persönliche Atmosphäre am Standort mit vielen interaktiven Möglichkeiten und werden gleichzeitig auf dem neuesten digitalen Stand unterrichtet.
Termine und Kontakt
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bfz Augsburg
Ulmer Straße 160
86156 AugsburgAnsprechpartner*in
Tanja Köhler-Fendt
Telefon 0821 40802 256
E-Mail tanja.koehler-fendt@bfz.deUnterrichtszeiten
Teilzeit
- Montag - Freitag: 08:30-11:45 Uhr
- Die Arbeitszeiten während des Praktikums können abweichen
- 330 UE, 200 Praktikumsstunden, Teilzeit
- 330 Unterrichtseinheiten, Teilzeit
- Gruppenmaßnahme
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bfz Augsburg
Ulmer Straße 160
86156 AugsburgAnsprechpartner*in
Tanja Köhler-Fendt
Telefon 0821 40802 256
E-Mail tanja.koehler-fendt@bfz.deUnterrichtszeiten
Teilzeit
- Montag - Freitag: 08:30-11:45 Uhr
- Die Arbeitszeiten während des Praktikums können abweichen
- 330 UE, 200 Praktikumsstunden, Teilzeit
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