bfz.de Schulbegleiter:in / Integrationsassistent:in inkl. pädagogische Zusatzqualifikation Kindheits- und Jugendpädagogik
Schulbegleiter:in / Integrationsassistent:in inkl. pädagogische Zusatzqualifikation Kindheits- und Jugendpädagogik
Schulbegleiter - auch Integrationshelfer oder Schulassistenten genannt - unterstützen Kinder mit psychischen Störungen und geistigen oder körperlichen Behinderungen, die an einer Regelschule unterrichtet werden, langfristig und individuell. Das Ziel ist die Eingliederung in die Schulgemeinschaft sowie die Verbesserung ihrer lebenspraktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten. Schulbegleiter sind also zum einen für die ggf. notwendige medizinische Pflege des Kindes während der Schulzeit verantwortlich. Zum anderen tragen sie dafür Sorge, dass dem Kind der Besuch eines Förderzentrums ermöglicht wird und/oder dass das Kind im Schulalltag pädagogisch begleitet wird. Wesentliches Ziel ist es, die kindliche Selbstständigkeit und sein Selbstvertrauen zu fördern.
Ob als Erzieher:in, Schulbegleiter:in oder Kinderpfleger:in in der Schule, Krippe oder im Hort - als pädagogische Fachkraft stehen Sie sowohl wachsenden Ansprüchen als auch gesellschaftlichen Herausforderungen gegenüber. Integration und Inklusion verlangen immer mehr nach innovativen Handlungsansätzen, um möglichst vielen Kindern Chancen auf Bildung und einen entsprechenden Abschluss zu ermöglichen.
Mit diesem Kurs werden Sie den vielfältigen Aufgaben in Schulen und Kindertagesstätten gerecht und speziell zum Thema Kindheits- und Jugendpädagogik ausgebildet. Sie erwerben ein fundiertes Handwerkszeug in der Theorie und für die Praxis, erhalten sich Ihre Freude an der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und vergessen dabei nicht, sich selbst im Blick zu behalten. So sind Sie optimal für den Alltag als Schulbegleiter:in gerüstet.
Zielgruppen
- Arbeitssuchende
- Beschäftigte
- Berufsrückkehrer*innen
- Menschen ohne Berufsabschluss
- Menschen mit Berufsabschluss
- Unternehmen
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Arbeit als Schulbegleiter:in inkl. pädagogischer Zusatzqualifikation Kindheits- und Jugendpädagogik sind ein Hauptschulabschluss und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das einwandfrei und nicht älter als ein Vierteljahr ist. Dieses stellt die Voraussetzung für eine Anstellung dar, jedoch nicht für diesen Kurs.
Interessierte müssen mindestens 18 Jahre alt sein und sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. auf dem Niveau B2) sowie grundlegende Computerkenntnisse mitbringen. Das Interesse an der Arbeit mit Kindern in sozialen, pädagogischen oder privaten Bereichen mit dem Wunsch nach Spezialisierung im Bereich ADHS ist wünschenswert. Empfohlen ist anschließend ein max. sechswöchiges Praktikum in einer (schulischen) Einrichtung vor Ort.
Förderungsmöglichkeiten
- Agentur für Arbeit
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Bildungsgutschein (BGS)
- Renten- und Unfallversicherungsträger
Abschlussart
- Zertifikat der Kooperationspartner
- FAW-Zertifikat
- Teilnahmebescheinigung
- bfz-Zertifikat
Kursinhalte
Schulbegleiter / Integrationsassistenten
- Behinderungsarten und Krankheitsbilder
- Entwicklung von Kindern: Phasen der kindlichen Entwicklung
- Persönlichkeitsentwicklung
- Stärkung der Sozialkompetenz
- Begleitung bei der Alltagsbewältigung
- Assistenz im Bereich des schulischen Lernens
- Erfolgreiche Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Träger und Jugendamt
- Selbstreflexion der beruflichen Rolle im Umfeld Schule
- Rechtliche Grundlagen
Pädagogische Zusatzqualifikation: Kindheits- und Jugendpsychologie
- Grundlagen der Entwicklungspsychologie
- Modelle und Theorien
- Wahrnehmung und Motorik in der Entwicklung des Kindes
- Kognitive Entwicklungsphasen
- Sprachentwicklung, Entwicklung des Selbst, Entwicklung von moralischem Denken und Handeln
- Entwicklung im Jugendalter
- Pädagogik und Entwicklung
- Grundbegriffe und Grundfragen pädagogischen Handelns
Diese Fähigkeiten erwerben Sie
Schulbegleiter sind begehrt: Sie werden Kindern mit erhöhtem Förderbedarf zur Seite gestellt, wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt wurde. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden dann in der Regel vom Sozialleistungsträger (Jugendamt oder Träger der Sozialhilfe) übernommen. Das Sozial-/Jugendamt selbst beschäftigt in der Regel die Schulbegleiter jedoch nicht selbst. Für die Anstellung gibt es vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten: Man kann entweder von den Eltern selbst (Elternarbeitgebermodell), bei sonder- oder heilpädagogischen Diensten oder beim Schulträger angestellt sein. Nach dieser Weiterbildung bieten sich Ihnen also vielfältige Einstellungschancen für eine Tätigkeit im Bereich der Schulbegleitung.
Termine und Kontakt
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Ansprechpartner*in
Claudia von Lueder
E-Mail beratung@bfz.de