bfz.de Fachkraft für Schutz und Sicherheit - Vorbereitung auf Externenprüfung / Externenregelung - geringe Vorkenntnisse (IHK)
Fachkraft für Schutz und Sicherheit - Vorbereitung auf Externenprüfung / Externenregelung - geringe Vorkenntnisse (IHK)
Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran?
Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Zielgruppen
- Arbeitssuchende
- Beschäftigte
- Berufsrückkehrer*innen
- Menschen ohne Berufsabschluss
- Unternehmen
Voraussetzungen
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (Bsp. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Förderungsmöglichkeiten
- Agentur für Arbeit
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Bildungsgutschein (BGS)
- Renten- und Unfallversicherungsträger
Abschlussart
- Zertifikat der Kooperationspartner
- FAW-Zertifikat
- Prüfung vor der zuständigen Kammer
- Teilnahmebescheinigung
- bfz-Zertifikat
Kursinhalte
Vorbereitung auf die Abschlussprüfung mit den Schwerpunkten:
- Schutz und Sicherheit
- Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
- Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
- Wirtschafts- und Sozialkunde
Diese Fähigkeiten erwerben Sie
Die Schutz- und Sicherheitsbranche boomt und hat sich zu einem wichtigen Wirtschafts- und Beschäftigungsbereich entwickelt. Umsatz und Beschäftigtenzahlen steigen kontinuierlich. Das Bedürfnis nach Sicherheit gewinnt sowohl bei Firmen als auch im öffentlichen Raum immer mehr an Bedeutung.
Insbesondere gut qualifizierte Mitarbeiter/-innen werden daher immer stärker gesucht. Deshalb wurde die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit eingeführt. Mit diesem Berufsbild hat der Gesetzgeber ein anspruchsvolles Anforderungsprofil für die Tätigkeit im Bewachungsgewerbe geschaffen, das den Ausgebildeten ein breites Einsatzgebiet mit guten Zukunfts- und Entwicklungschancen eröffnet.
Das Spektrum der Sicherheitsaufgaben umfasst ein weites Feld, u. a. Objekt- und Werkschutz, Sicherheit an Flughäfen, Veranstaltungs- und Brandschutz, Schutz des öffentlichen Nahverkehrs. Zudem gibt es zahlreiche Job-Alternativen, beispielsweise als Warenhausdetektiv, Sicherheitskontrolleur oder als Personenschützer.
Fachkräfte für Schutz und Sicherheit können bei Wach- und Sicherheitsdiensten, Werttransporten und Industrieunternehmen aus allen Wirtschaftszweigen eine Arbeitsstelle finden.
Termine und Kontakt
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Ansprechpartner*in
Claudia von Lueder
E-Mail beratung@bfz.de