bfz.de Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Vorbereitung auf Externenprüfung / Externenregelung - Crashkurs (inkl. Prüfungsgebühren)
Kaufmann / Kauffrau für Tourismus und Freizeit - Vorbereitung auf Externenprüfung / Externenregelung - Crashkurs (inkl. Prüfungsgebühren)
Sie haben praktische Erfahrung in mehrjähriger Tätigkeit auf Fachkraft-Niveau in einem Berufsfeld erworben, kommen aber ohne den entsprechenden Abschluss beruflich nicht voran? Für Menschen wie Sie gibt es die sogenannte Externenregelung: Wer einschlägige Berufserfahrung nachweisen kann, wird gegebenenfalls von der Kammer zur Abschlussprüfung eines Berufes zugelassen, ohne die Ausbildung/Umschulung zu durchlaufen.
Ziel dieser Vorbereitung ist es, Ihre praktischen Kenntnisse mit dem theoretischen Wissen zu ergänzen, das für den Prüfungserfolg benötigt wird.
Zielgruppen
- Arbeitssuchende
- Beschäftigte
- Unternehmen
Voraussetzungen
Für die Zulassung zur Prüfung bei der Kammer ist der Nachweis von einschlägiger praktischer Berufserfahrung notwendig.
Hinweis: Die individuelle Zulassung zur Prüfung muss selbstständig bei der zuständigen IHK beantragt werden. Die Kriterien für die Zulassung und für die Prüfung regelt die jeweilige Kammer. Hier kann es zu regionalen Abweichungen kommen (z.B. notwendige Praxisanteile im Betrieb). Bitte klären Sie vorab, ob alle Kriterien erfüllt sind.
Förderungsmöglichkeiten
- Agentur für Arbeit
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Bildungsgutschein (BGS)
- Jobcenter
- Renten- und Unfallversicherungsträger
Abschlussart
- Zertifikat der Kooperationspartner
- FAW-Zertifikat
- Prüfung vor der zuständigen Kammer
- Teilnahmebescheinigung
- bfz-Zertifikat
Kursinhalte
Themen der Vorbereitungsschulung sind zum Beispiel:
- Wirtschafts- und Sozialkunde
- Betriebswirtschaftslehre
- Information, Kommunikation und Kooperation
- Rechnungswesen
- Marketing
- Personal
- Präsentation
- Methoden des Projektmanagements
- Planung und Organisation von Veranstaltungen
- Veranstaltungskonzeption
- Durchführung von Veranstaltungen
- Destination und Region
- Leistungserstellung
- Gewährleistung von Servicequalität
- Vertrieb
- Anwendung von Fremdsprachen bei Fachaufgaben
- Gestaltung der Destination
Diese Fähigkeiten erwerben Sie
Qualifizierte Kaufleute mit branchenspezifischer Qualifikation sind unverzichtbar für jedes Unternehmen. Kaufleute für Tourismus und Freizeit finden Beschäftigung in Reise- und Tourismusbüros, Ausflugs- und Reiseunternehmen, Beherbergungsbetrieben, Organisationen der Tourismusförderung sowie in Freizeiteinrichtungen.
Termine und Kontakt
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Ansprechpartner*in
Claudia von Lueder
E-Mail beratung@bfz.de