bfz.de Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI
Betreuungskraft gemäß §§ 43b, 53b SGB XI
Wer gern in Kontakt mit betreuungsbedürftigen Menschen tritt, lernt in dieser Ausbildung, wie man in Pflegeeinrichtungen ihr geistiges und seelisches Wohl durch unmittelbar zwischenmenschliche Beschäftigung fördern kann. Hilfe bei alltäglichen Dingen, sinnvoll gestalteter Zeitvertreib oder einfühlsame Gespräche ermöglichen ihnen ein inhaltsreiches Leben in Selbstbestimmung und Würde.
Die Ausbildung ist nach den aktuellen Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zu den § 53b SGB (ehemals §53 c und § 87b Abs. 3 SGB XI) aufgebaut. Der genannte Paragraph verweist auf die leistungsgerechten Zuschläge für die zusätzliche Betreuung nach den Regelungen der §§ 43b, 84 Abs. 8 und 85Abs. 8 SGB XI.
Die vermittelten Kenntnisse sind erforderlich, um als zusätzliche Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit körperlicher Beeinträchtigung, geistiger Behinderung, psychischen Erkrankungen, aber auch im ambulanten Bereich arbeiten zu können. Damit bieten sich Ihnen vielfältige Einsatzmöglichkeiten in diesem wichtigen und sinnstiftenden Arbeitsfeld.
Zielgruppen
- Arbeitssuchende
- Beschäftigte
- Berufsrückkehrer*innen
- Menschen ohne Berufsabschluss
- Menschen mit Berufsabschluss
- Unternehmen
Voraussetzungen
Sie müssen sich in einem mindestens fünftägigen Praktikum VOR Beginn des Kurses erproben. Hier sollen Sie als Interessent/-in herausfinden, ob Ihnen die Arbeit mit demenzerkrankten, körperlich beeinträchtigten oder geistig behinderten Menschen Freude bereitet. Gute sprachliche Verständigung in Deutsch sowie PC-Grundkenntnisse sollten Sie mitbringen.
Förderungsmöglichkeiten
- Agentur für Arbeit
- Berufsförderungsdienst der Bundeswehr
- Bildungsgutschein (BGS)
- Renten- und Unfallversicherungsträger
Abschlussart
- Zertifikat der Kooperationspartner
- FAW-Zertifikat
- Teilnahmebescheinigung
- bfz-Zertifikat
Kursinhalte
- Grundlagen des § 45a und b nach SGB XI
- Würdevoller Umgang mit Menschen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen
- Umgang mit Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Umgang mit Menschen mit geistigen Behinderungen
- Umgang mit Menschen, die unter körperlichen Beeinträchtigungen leiden
- Erkrankungen des Bewegungsapparates
- Krankheitslehre
- Stärkung der Empathie
- Biographie-Arbeit
- Erinnerungsarbeit
- Beschäftigungen planen, durchführen und dokumentieren
- Freizeitgestaltung
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Stress- und Konfliktlösungen
- Lehre der Erkrankungen im Alter
- Ernährungslehre
- Grundlagen im Umgang mit Sterben, Tod und Trauerarbeit
- Hygiene
- Rechtliche Grundlagen
- QM-Grundlagen
- Verschiedene Prophylaxen
- Erste-Hilfe-Kurs
- Netzwerke im Alter, Wohnen und Wohnformen
- Praktikum in einer voll- oder teilstationären Einrichtung
Diese Fähigkeiten erwerben Sie
Nach den Richtlinien des § 53b SGB XI werden von den Pflegekassen Gelder für zusätzliche Betreuungskräfte (§ 43b SGB XI) gezahlt. Der Bedarf an qualifizierten Personen mit dieser Weiterbildung ist in Pflegeeinrichtungen und ähnlichen Einrichtungen der stationären Pflege nach wie vor groß. Damit eröffnet sich Ihnen ein weites Tätigkeitsfeld. So können Sie mit Menschen arbeiten, die an Demenz erkrankt sind, eine geistige Behinderung haben oder unter einer psychischen Erkrankung leiden. Damit leisten Sie einen großen Beitrag für deren Wohlbefinden und üben eine Tätigkeit mit hohem gesellschaftlichen Wert aus.
Termine und Kontakt
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Ansprechpartner*in
Claudia von Lueder
E-Mail beratung@bfz.de