bfz.de Bürgergeld
BÜRGERGELD UND WEITERBILDUNG
Weiterbildungen, die zum Berufsabschluss führen, lohnen sich jetzt noch mehr: Seit dem 01.07.2023 werden diese im Rahmen des neuen Gesetzes zum Bürgergeld finanziell unterstützt. Sie können monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld erhalten. Wie Sie die Förderung bekommen, erfahren Sie hier oder in einem persönlichen Beratungsgespräch mit unseren Expert*innen. Im vielfältigen Bildungsangebot der bfz finden wir genau die Weiterbildung, die zu Ihnen passt. Nutzen Sie jetzt Ihre Karrierechancen!
Voraussetzungen für die finanzielle Förderung einer Weiterbildung
Damit Ihre Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen des Bürgergeld-Gesetztes gefördert wird, sollten Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind arbeitslos und beziehen Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld.
- Sie sind Angestellte*r und haben Anspruch auf SGB II-Leistungen.
Für die Prüfung Ihres Anspruchs ist Ihr Jobcenter beziehungsweise Ihre Agentur für Arbeit zuständig.
Sie fragen sich, ob Sie Anspruch auf diese Förderung haben? Wir beraten Sie gerne.
Weiterbildungsgeld: so viel Geld erhalten Sie
Zusätzlich zum Regelsatz haben Sie seit dem 01.07.2023 Anspruch auf Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung (zum Beispiel eine Umschulung).
Um die Förderung zu erhalten, beraten wir Sie schon heute bei der Wahl des passenden Angebots.
Prämie für Ihren Berufsabschluss
Die Agentur für Arbeit honoriert Ihre Abschlussprüfungen. Sie erhalten nach dem Bestehen der Zwischen- und Abschlussprüfung 2.500 Euro.
BERATUNG RUND UMS BÜRGERGELD
Sie haben noch Fragen zum Bürgergeld oder anderen Themen? Unsere telefonische Sofortberatung beantwortet Ihnen gerne alles Weitere. Außerdem werden Sie hier individuell beraten, welche Weiterbildung, Umschulung oder welches Coaching am besten zu Ihnen passt und wie Sie das finanzieren können.
0800 588 94 59Checkliste zum Weiterbildungsgeld
Downloads
Checkliste zum Bürgergeld (pdf, 78 KB)
Weiterbilden mit Bürgergeld
Befinden Sie sich gerade in einer schwierigen Lage? Mit der beruflichen Zukunft ist alles unklar und kompliziert? Dann könnte das Bürgergeld in Kombination mit unserem Bildungsangebot eine Lösung für Sie sein. Klicken Sie sich rein und schauen Sie sich unsere Kurse an, für die Sie zusätzlich das Weiterbildungsgeld erhalten können.
Den deutschen Arbeitsmarkt entdecken
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Wir bieten Ihnen unsere Hilfe an. Mit uns finden Sie sich in Deutschland zurecht.
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Wir beantworten gerne Ihre Fragen zum Thema Weiterbildungsgeld in Verbindung mit unseren Kursen.
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Damit das Geld zum Leben reicht.
Mit den bfz können Sie sich weiterbilden und finanziell unabhängig werden.
Was Sie wollen: eine Existenz gründen.
Was Ihnen fehlt: Know-How in Marketing, Business Development, Personalplanung und Rechnungswesen.
Was Ihnen wirklich fehlt: ein Partner, der Sie in all dem weiterbildet und Ihre Idee zum Fliegen bringt.
So erhalten Sie die finanzielle Unterstützung
Wenn Sie bei uns eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung wie eine Umschulung besuchen, wird Ihnen unbürokratisch ohne zusätzlichen Antrag das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich überwiesen.
Die Förderung wird ab dem 01.07.2023 anrechnungsfrei zum Regelbedarf automatisch ausgezahlt. Sie erhalten die finanzielle Unterstützung zusätzlich zu Ihren Regelleistungen von der Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter.
Unabhängig von einer finanziellen Unterstützung werden auch weitere Maßnahmen, zum Beispiel individuelle Coachings, gefördert.
Wir beraten Sie gerne schon heute, das richtige Bildungsangebot zu finden.
Für diese Angebote gilt die Förderung
Mit dem Weiterbildungsgeld werden alle Bildungsangebote finanziell gefördert, die zum Berufsabschluss führen. Das sind zum Beispiel Umschulungen, Teilqualifizierungen und Vorbereitungslehrgänge auf eine Externenprüfung.
Bei der Wahl der passenden Weiterbildung zur Erhöhung Ihrer Karrierechancen unterstützen wir Sie an Ihrem bfz-Standort individuell in einem Beratungsgespräch – vor Ort, telefonisch oder per Videotelefonie.
SIE MÖCHTEN SICH WEITERBILDEN?
Für eine telefonische Sofortberatung wählen Sie die Nummer unserer Hotline:
0800 588 94 59
Alternativ können Sie online einen Beratungstermin mit Ihrem Standort vereinbaren, der zu einem Zeitpunkt Ihrer Wahl telefonisch oder per Videokonferenz stattfindet:
Jetzt Termin sichernDie Vorteile des Bürgergelds
- 150 Euro pro Monat für alle berufsabschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen
- Unkomplizierte Überweisung der Förderung ohne Antrag
- Erhöhung der individuellen Karrierechancen durch Fokus auf Weiterbildung und Berufsabschluss
- Ausbau der Beschäftigungsfähigkeit durch Coachings
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Eine Förderung Ihrer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung (Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro pro Monat) können Sie auch dann in Anspruch nehmen, wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen.
Beim Bürgergeld handelt es sich um eine Form der sozialen, staatlichen Hilfe. Alle, die erwerbsfähig und bedürftig sind, haben Anspruch darauf. Sollten Sie bereits Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, müssen Sie keine neuen Anträge stellen. Das Weiterbildungsgeld erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem regulären Regelbedarf.
Das Bürgergeld können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder der Agentur für Arbeit beantragen. Weiteres erfahren Sie unter "Wie kann ich den Antrag auf Bürgergeld stellen?"
Das Arbeitslosengeld II ist seit dem 01.01.2023 durch das Bürgergeld ersetzt worden. Sie können ab sofort einen Antrag auf Bürgergeld bei Ihrem zuständigen Jobcenter einreichen.
Der Bürgergeld-Antrag kann mittels des eServices online auf der Internetseite Ihres Jobcenters oder der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden.
Der Antrag ist die Grundvoraussetzung für die Zahlung des Bürgergeldes, wenn Sie erstmalig in die Grundsicherung kommen. Gezahlt wird bei Bewilligung grundsätzlich ab dem Tag der Antragstellung.
Ja! Für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung erhalten Sie monatlich 150 Euro Weiterbildungsgeld zusätzlich.
Ja! Wenn Sie eine Umschulung starten, erhalten Sie zusätzlich zu Ihrem Regelbedarf ab dem 01.07.2023 Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich.
Ab dem 01.07.2023 erhalten Sie den monatlichen Betrag, in der Regel beginnend mit Ihrer Weiterbildung.
Wenn Sie bereits jetzt eine Weiterbildungsmaßnahme beginnen, erhalten Sie die Förderung ab dem 01.07.2023. Für die vorangegangenen Monate wird kein Betrag ausgezahlt.
Es werden berufsabschlussbezogene Weiterbildungen wie Umschulungen oder Teilqualifizierungen gefördert. Außerdem Maßnahmen, die Ihre Jobchancen langfristig verbessern.
Wir bieten eine bunte Vielzahl an Weiterbildungen und Umschulungen für Sie an. Kontaktieren Sie uns unverbindlich und kostenlos für mehr Informationen.
Sie erhalten für Ihre Umschulung beziehungsweise berufsabschlussbezogene Weiterbildung monatlich 150 Euro zusätzlich zu Ihrem Regelsatz.
Sie erhalten die Förderung bis zum Ende Ihrer Weiterbildung.