Zwar bleiben Präsenzmaßnahmen der Erwachsenenbildung und sonstige außerschulische Angebote weiterhin grundsätzlich untersagt. Ab dem 22. Februar 2021 gilt in Bayern und Baden-Württemberg (dort sinngemäß) jedoch: Bei Inzidenzen kleiner als 100 sind in den jeweiligen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten Vor-Ort-Beschulungen der Beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung wieder möglich. Diese Regelungen gelten zunächst bis zum 7. März 2021.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist in diesen Fällen zwingend einzuhalten. Auch besteht weiterhin Maskenpflicht am Platz. Ändert sich der Inzidenzwert auf über 100, ist ab dem darauf folgenden Tag der Präsenzunterricht wieder untersagt. Eine tagesaktuelle Übersicht zu den Inzidenzwerten finden Sie hier. Maßgeblich sind jedoch immer die amtlichen Bekanntmachungen vor Ort.
Die bisherigen Regelungen für Abschlussklassen, Prüfungsvorbereitungen und praktische Unterweisungen bleiben unverändert. Auch dann, wenn sich die örtlichen Inzidenzwerte über 100 entwickeln sollten.
In Baden-Württemberg gelten die vorangegangenen Ausführungen sinngemäß. Die Teilnehmer*innen dort sind zum Tragen mindestens medizinischer Masken im Unterricht verpflichtet. Die Vor-Ort-Beschulung ist dabei unabhängig von den Inzidenzwerten möglich.
Über Änderungen für unsere Fach- und Berufsfachschulen informieren wir Sie an dieser Stelle zeitnah.
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