„Wir lernen die Menschen mit all ihren Erfahrungen und Kenntnissen kennen und schauen uns dann gemeinsam mit den Ratsuchenden an, ob die Anerkennung ihres Berufs in Deutschland möglich ist“, sagt Stefan Struhar, Anerkennungsberater in den Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) in Ingolstadt.
Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung in den bfz feierte gerade ihren fünften Geburtstag. Fünf Jahre – das bedeutet für Struhar und die beratenden Kolleg*innen an sechs Standorten in Bayern:
- Beratung von über 6.000 Ratsuchenden aus über 40 Ländern. Dabei bildeten die Gesundheits- und Sozialberufe (Arzt/Ärztin, Gesundheits- u. Krankenpfleger*in, Physiotherapeut*in, Psycholog*in) mit einem Anteil von etwa 20 % an allen Berufen einen gewissen Schwerpunkt.
- Tausende interessante, aber zum Teil auch sehr schwierige Beratungs- und Anerkennungssituationen.
Struhar berichtet von zwei aktuellen Beratungskontexten:
"Unsere zentrale Projektstelle in Nürnberg erhielt einen Anruf einer Dame aus Hessen, ich übernahm die Betreuung. Der Mann der Dame ist Arzt aus Afghanistan, befand sich schon in Deutschland und wollte seine Anerkennung in die Wege leiten. Viel entscheidender war aber das Anliegen, dass sich zwei Verwandte des Mannes (ein Arzt und ein Laborassistent) noch in Afghanistan befanden und aufgrund der Machtübernahme durch die Taliban und die Sperrung des Flughafens keine Ausreisemöglichkeit mehr sahen. Unter Absprache mit verschiedenen Stellen – wie dem Portal Anerkennung in Deutschland oder der Koordinierungsstelle KUBB bei der Regierung von Mittelfranken und dem Auswärtigen Amt – wurde versucht, für die zwei Angehörigen eine Visaerteilung zu erreichen. In vielen Telefonaten und einer Vorabsichtung der notwendigen Unterlagen für die Anerkennung der Approbation haben wir den Anerkennungsprozess bestmöglich vorbereitet. Zum aktuellen Stand haben wir noch keine Rückmeldung, ob den zwei Angehörigen die Ausreise bereits gelang – ich bin aber guter Dinge."
"Herr D. hat in Albanien den Beruf des Gesundheits- und Krankenpflegers gelernt. Er kam 2018 nach Deutschland und wohnte zuerst in Niedersachsen. Er stellte dort seinen Antrag auf Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpfleger an das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie. Dann erhielt er einen Bescheid und eine teilweise Anerkennung mit Auflagen. Im fehlten unter anderem Kenntnisse der Geistes- und Sozialwissenschaften, in Recht, Politik und Wirtschaft sowie in einigen praktischen Bereichen der Krankenpflege. In Zusammenarbeit mit unserer Qualifizierungsberatung in den bfz Würzburg ist es mir gelungen, entsprechende Aus- und Angleichungsmaßnahmen für Herrn D. zu organisieren. Nach dem erfolgreichen Bestehen dieser Maßnahmen erhielt Herr D. die volle Anerkennung und kann jetzt uneingeschränkt in seinem Beruf arbeiten."
Diese und mehr Erfahrungsberichte zeigen, als wie wertvoll sich unsere Anlaufstellen erwiesen haben.
Was sind die Voraussetzungen für die Anerkennung? Welche Services bietet die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung der bfz?
Wir erklären es Ihnen auf der Info-Seite der bfz-Beratungsstellen.
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