Die 29-jährige Psychologin Olha T. kam vor drei Monaten aus der Ukraine nach Deutschland. Die Unruhen im Heimatland nahmen zu, in ihrer Heimatstadt Uschhorod (nahe der slowakischen Grenze) fühlte sie sich nicht mehr sicher. Dank ukrainischer Freunde in Deutschland fand sie schnell eine Unterkunft und klärte die Einreiseformalitäten. Mit im Gepäck: ihr Diplom und ihre fundierte Berufserfahrung aus der Arbeit mit Schüler*innen, Familien und ukrainischen Sozialämtern.
Nicht nur das Kriegsgeschehen in der Heimat bewegte sie zu der Entscheidung, ein neues Leben in einem anderen Land zu beginnen: "In Deutschland habe ich sehr gute berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, hier kann ich mein Potenzial bestmöglich einsetzen." Allerdings brauchte sie die offizielle Anerkennung des ausländischen Studienabschlusses, um hierzulande als Psychologin tätig sein zu können.
Welche Schritte ist die Ukrainerin gegangen?
Olha T. ließ sich ihr Diplom zuerst ins Deutsche übersetzen und beglaubigen. Mit diesen Unterlagen wandte sie sich an Stefan Struhar, Anerkennungs- und Qualifizierungsberater in den Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) Ingolstadt. Über das umfangreiche Netzwerk der bfz konnte er eine Beschleunigung des Anerkennungsverfahrens erwirken: "Der Antrag wird nun vermutlich schnell vom Berufsverband der Deutschen Psychologen bewilligt. Dann kann Frau T. auch ohne fortgeschrittene Sprachkenntnisse bereits als Psychologin tätig sein, zum Beispiel in der psychologischen Betreuung geflüchteter junger Menschen an Schulen", so Struhar.
Olha zeigt sich glücklich: "Ich freue mich sehr über die konstruktive Unterstützung. Mit der Hilfe durch die bfz kann ich schnell in Deutschland beruflich Fuß fassen."