Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz – Die Liste der Gesetze, mit denen sich Auszubildende in der Berufsschule beschäftigen müssen, ist lang. Und da die Gesetze Prüfungsstoff für alle Azubis sind, führt kein Weg daran vorbei.
Aber wie lassen sich Inhalte leicht vermitteln? Denn nicht jedem fällt das Lernen leicht.
Das Team "Berufliche Ausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung“ (BaE) am Standort Weißenburg der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) findet hierfür immer wieder gute Ansätze: Um den trockenen Stoff der Gesetzestexte anschaulich zu vermitteln, veranstaltete das Team beispielsweise einen Ausflug zum Arbeitsgericht. Angehende Einzelhandelskaufleute, Fachkräfte für Lagerlogistik, Frisör*innen, Gärtner*innen und Industriemechaniker*innen erhielten so einen praxisnahen Einblick in rechtliche Themen.
„Die Gruppenexkursion zum Arbeitsgericht in Weißenburg war ideal, um mit den Azubis endlich wieder Gemeinschaftserlebnisse zu haben, Wissensvermittlungsorte neben der Schule kennenzulernen und unsere Querschnittsaufgabe Demokratiebildung erfüllen zu können“, sagt Seminarleiterin Nadja Gschwendtner. Als Teil des BaE-Teams wiederholt und vertieft sie mit den Auszubildenden im Stütz- und Förderunterricht einmal in der Woche relevante Prüfungsinhalte und hilft, Schlüsselkompetenzen wie das „Lernen lernen“ zu entwickeln.
Bereits vor dem Fußmarsch durch die Innenstadt in Richtung Arbeitsgericht gab es für die Gruppe Gelegenheit, sich mit Themen aus dem Politik-und-Gesellschaftsunterricht auseinanderzusetzen: Denn am Ausflugstag gab es einen Bahnstreik, sodass nur sieben Auszubildende an der Exkursion teinehmen konnten. „Für mich war das ein willkommener Anlass, um mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern über Arbeitskampfmaßnahmen und Tarifabschlüsse zu reden. Das sind prüfungsrelevante Themen“, so die Seminarleiterin.
Am Gericht standen 14 Verhandlungen auf der Tagesordnung. Viele namhafte Betriebe waren laut öffentlichem Aushang wegen einer Streitigkeit geladen. Zwischen den einzelnen Verhandlungen nahm sich der Richter Zeit, die Fragen der Azubis zu beantworten. Dabei ging der Richter detailliert auf einzelne Fälle ein, wie etwa die Streitigkeit wegen eines Arbeitszeugnisses. „Aber wenn derjenige gar nicht ‚gut‘ gearbeitet hat, warum bekommt er trotzdem ein ‚gutes‘ Zeugnis?“, reagierte ein Teilnehmer mit Unverständnis. Bei einem Vergleich in einer so genannten Güteverhandlung ist das Ziel, dass sich die Parteien, in diesem Fall Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in, einigen. Die meisten klagenden Arbeitnehmer*innen profitierten davon, so der Richter.
Am Ende waren sich die Azubis einig: Ein sehr interessanter Tag. Auch wenn ein Teilnehmer es lieber „so dramatisch wie im Fernsehen“ gehabt hätte.