
Zwölf engagierte Kolleginnen und Kollegen der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) haben sich am Standort Bayreuth dieser verantwortungsvollen Aufgabe gestellt. Unter der Leitung eines erfahrenen Coaches der Firma Brandschutz Dusold aus Schesslitz wurden sie zu qualifizierten Brandschutzhelferinnen und Brandschutzhelfern ausgebildet, die im Notfall schnell und richtig handeln können.
Die Schulung war ein spannender Mix aus Theorie und Praxis. Im theoretischen Teil wurden die Teilnehmer*innen mit dem nötigen Wissen ausgestattet: Welche Aufgaben erwarten Brandschutzhelfer*innen im Brandfall? Wie funktioniert die Evakuierung eines Gebäudes? Und welche Feuerlöscher gibt es eigentlich und wie setzt man sie richtig ein?
Doch damit nicht genug. Im praktischen Teil der Ausbildung wurde das erworbene Wissen durch realitätsnahe Übungen angewendet. Auf einer Freifläche wurde ein kontrollierter Brand simuliert, den die Teilnehmer*innen mit unterschiedlichen Löschmitteln bekämpfen mussten. Hier konnten sie ihr theoretisches Wissen unter Beweis stellen und wertvolle Erfahrungen sammeln.
Wenn Alltagsgegenstände zur Gefahr werden
Ein eindrucksvoller Moment war die Explosionsdemonstration. Eine Spraydose wurde zur Explosion gebracht: Die dabei entstandene Druckwelle war selbst in 10 Metern Entfernung noch deutlich spürbar. Der laute Knall verdeutlichte akustisch noch einmal eindrücklich, wie gefährlich selbst unscheinbare Alltagsgegenstände sein können, wenn sie unsachgemäß behandelt werden.
Die neuen Brandschutzhelfer*innen waren von der Schulung begeistert. „Besonders der praktische Teil mit den lebensnahen Beispielen war klasse. Man sieht, wie wichtig es ist, im Ernstfall einen kühlen Kopf zu bewahren und schnell zu handeln.“
In Deutschland ist die Ausbildung von Brandschutzhelfer*innen in der DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und in den Technische Regeln für Arbeitsstätten gesetzlich vorgeschrieben. Neben ihrem wichtigen Beitrag im Ernstfall sind Unternehmen verpflichtet, Brandschutzhelfer*innen einzusetzen. Dies ist in der Arbeitsstättenregel ASR A2.2, die Maßnahmen gegen Brände definiert, festgeschrieben.