Angst, beim Thema Erste Hilfe etwas falsch zu machen? Diese Bedenken räumt Thomas Schimmel von der EHS Hockfranken aus. In der Ersthelferschulung für 16 Mitarbeiter*innen der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) in Hof erklärte er ausführlich, wie jede*r in Notsituationen handeln sollte. Dabei steht die Devise „Der einzige Fehler in einer Notfallsituation ist, nichts zu tun“ im Vordergrund.
Standortleiterin Michelle Serret, die selber am Kurs teilgenommen hatte, freut sich: “Wie bei der letzten Schulung im Frühjahr dieses Jahres, haben Kolleginnen und Kollegen aus allen Fachbereichen teilgenommen. So erfüllen wir nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Quote, sondern zeigen auch, dass bei uns Mut und Teamgeist großgeschrieben werden.“
Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hierfür dürfen nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 erhalten haben. Die Auffrischung muss alle 2 Jahre erfolgen.