Fünf Frauen und ein Mann aus Syrien, China, Rumänien, Polen und dem Irak haben sich in 400 Unterrichtseinheiten, unter Anleitung ihrer Lehrerin Elisabeth Schmitt, von Juni bis Oktober 2023 auf das Ablegen der anspruchsvollen Prüfung vorbereitet. „C1“ bedeutet nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen ein fortgeschrittenes Niveau, auf dem die Sprache im Berufsleben flexibel verwendet werden kann. C1-Sprecher*innen können sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern.
Mit der Finanzierung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge konnte der C1-Berufssprachkurs möglich gemacht werden. Die „Berufsbezogene Deutschsprachförderung“ hat zum Ziel, die Deutschkenntnisse von zugewanderten Menschen genau an die Erfordernisse des deutschen Arbeitsmarkts anzupassen – gemäß ihres Ausbildungsniveaus. Die Förderung eines C1-Berufssprachkurses kommt daher nur für Personen in Frage, die dieses Sprachniveau für die Ausübung ihres Berufes oder etwa die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses benötigen.
Einige der Kursteilnehmer*innen gehen bereits einer Arbeit nach oder stehen kurz vor diesem Ziel: So arbeitet beispielsweise eine Teilnehmerin als Buchhalterin. Die anderen befinden sich im Bewerbungsprozess oder planen eine Weiterbildungsmaßnahme mit dem Ziel der beruflichen Integration. Unterstützung erhalten sie von zwei Lehrerinnen, die sich um die Anerkennung ihrer Diplome aus den Herkunftsländern bemühen.
Kurse werden auch mit den Zielsprachniveaus B2, B1, A2 und als Pilotprojekt „UB1“ (unter B1 mit großen Praxisanteilen) angeboten.